Brandschutz-
begehungen &
Mitarbeiter-
unterweisungen
Prävention beginnt im Alltag
Regelmäßige Kontrollen und wiederkehrende Unterweisungen sind wesentliche Bestandteile eines funktionierenden Brandschutzes. Viele Risiken entstehen schleichend im täglichen Betrieb – genau hier wird angesetzt.


Brandschutzbegehungen:
Bei einer Begehung wird der Betrieb systematisch auf mögliche Brandgefahren und organisatorische Schwachstellen geprüft.
Dabei werden unter anderem kontrolliert:
- Flucht- und Rettungswege
- Feuerlöscheinrichtungen
- Sicherheitskennzeichnungen
- Lagerung brennbarer Stoffe
- Einhaltung organisatorischer Maßnahmen
- Allgemeine Ordnung und Brandschutzdisziplin
Anschließend wird eine verständliche Dokumentation mit konkreten Handlungsempfehlungen erstellt.
Mitarbeiterunterweisungen:
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz sowie DGUV Vorschrift 1 müssen Beschäftigte regelmäßig zum Verhalten im Brandfall unterwiesen werden.
Die Unterweisungen werden verständlich, praxisnah und auf Ihren Betrieb abgestimmt durchgeführt.
Inhalte der Unterweisung:
- Verhalten im Brandfall
- Alarmierungswege und Notruf
- Evakuierung und Sammelstelle
- Vermeidung typischer Brandrisiken
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Praktische Handhabung von Feuerlöschern am Brandsimulator
Dokumentation:
Vollständige Nachweise über alle durchgeführten Schulungen und Begehungen werden bereitgestellt.
