Brandschutzbegehungen & Unterweisu

Brandschutz-
begehungen &
Mitarbeiter-
unterweisungen

Prävention beginnt im Alltag

Regelmäßige Kontrollen und wiederkehrende Unterweisungen sind wesentliche Bestandteile eines funktionierenden Brandschutzes. Viele Risiken entstehen schleichend im täglichen Betrieb – genau hier wird angesetzt.

Brandschutzbegehungen:

Bei einer Begehung wird der Betrieb systematisch auf mögliche Brandgefahren und organisatorische Schwachstellen geprüft.

Dabei werden unter anderem kontrolliert:

  • Flucht- und Rettungswege
  • Feuerlöscheinrichtungen
  • Sicherheitskennzeichnungen
  • Lagerung brennbarer Stoffe
  • Einhaltung organisatorischer Maßnahmen
  • Allgemeine Ordnung und Brandschutzdisziplin

Anschließend wird eine verständliche Dokumentation mit konkreten Handlungsempfehlungen erstellt.

Mitarbeiterunterweisungen:

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz sowie DGUV Vorschrift 1 müssen Beschäftigte regelmäßig zum Verhalten im Brandfall unterwiesen werden.

Die Unterweisungen werden verständlich, praxisnah und auf Ihren Betrieb abgestimmt durchgeführt.

Inhalte der Unterweisung:

  • Verhalten im Brandfall
  • Alarmierungswege und Notruf
  • Evakuierung und Sammelstelle
  • Vermeidung typischer Brandrisiken
  • Verantwortlichkeiten im Unternehmen
  • Praktische Handhabung von Feuerlöschern am Brandsimulator

Dokumentation:

Vollständige Nachweise über alle durchgeführten Schulungen und Begehungen werden bereitgestellt.

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